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 ABBRUCH 

Der Abbruch von Bestandsgebäuden, Beton oder Asphaltflächen sowie Abtransport und spätere Verwertung von recyclingfähigem Bauschutt werden von uns sorgfältig ausgeführt, hierbei entstehen unter anderem unsere Schüttgüter.


Annahme von recyclingfähigem Bauabbruchmaterial

(genehmigt 27.11.2014 Nr. BA2014/0574 nach § 70 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz)

 

Diese Materialien sind:

  1. Beton bewehrt und unbewehrt

  2. Ziegel-, Kalksandstein, Bimsmauerwerk

  3. Unbelasteter Bitumenaufbruch

  4. Betonpflaster

 

Angelieferte Materialien werden auf einer geeichten Waage gewogen.

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