ABBRUCH
Der Abbruch von Bestandsgebäuden, Beton oder Asphaltflächen sowie Abtransport und spätere Verwertung von recyclingfähigem Bauschutt werden von uns sorgfältig ausgeführt.
Annahme von recyclingfähigem Bauabbruchmaterial
(genehmigt 27.11.2014 Nr. BA2014/0574 nach § 70 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz)
Diese Materialien sind:
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Beton bewehrt und unbewehrt
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Ziegel-, Kalksandstein, Bimsmauerwerk
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Unbelasteter Bitumenaufbruch
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Betonpflaster
Angelieferte Materialien werden auf einer geeichten Waage gewogen.
